Migrationsgeschichte
Migrationsgeschichte umfasst sowohl eigene oder familiäre Einwanderung als auch erlebte oder zugeschriebene Diskriminierung und macht die Vielfalt unserer Gesellschaft sichtbar.
Definition
Migrationsgeschichte bezeichnet im Berliner Partizipationsgesetz Menschen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind, Personen, die rassistisch diskriminiert werden, sowie Menschen, denen aufgrund von Merkmalen wie Aussehen, Sprache, Name oder Religion ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird. Der Begriff umfasst damit sowohl eigene Migrationserfahrung als auch zugeschriebene oder erlebte Diskriminierung und soll die Vielfalt und Heterogenität der Berliner Gesellschaft widerspiegeln.
Der Begriff umfasst nach dem Berliner Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG §3) drei sich teilweise überschneidende Personengruppen:
- Personen mit Migrationshintergrund im Sinne der Definition des Statistischen Bundesamts,
- Personen, die rassistisch diskriminiert werden – unabhängig davon, ob sie tatsächlich einen Migrationshintergrund haben,
- Personen, denen aufgrund äußerer Merkmale wie Aussehen, Sprache, Name oder Religion ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat 2023 die neue Kategorie „Eingewanderte und ihre Nachkommen“ eingeführt, um die tatsächliche Migrationserfahrung stärker zu berücksichtigen und sich von der Definition des „Migrationshintergrunds“ abzugrenzen.
Abgrenzung
- Zur Kategorie „Eingewanderte und ihre Nachkommen“ gehören alle Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind.
- Eingewanderte zählen zur ersten Generation, ihre in Deutschland geborenen Nachkommen zur zweiten Generation.
- Personen ab der dritten und weiteren Generationen werden nicht als Nachkommen erfasst.
- Es wird nicht nach Staatsangehörigkeit unterschieden, sondern ausschließlich nach tatsächlicher Migrationserfahrung und familiärer Biografie.
Unterschiede zum „Migrationshintergrund“
- Die bisherige Kategorie des Migrationshintergrunds umfasst auch Personen, bei denen nur ein Elternteil eingewandert ist oder die dritte Generation mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
- „Eingewanderte und ihre Nachkommen“ beschränkt sich ausschließlich auf Eigenmigration oder Migration beider Elternteile, nicht auf die Staatsbürgerschaft.
Ziel der neuen Kategorie
- Die Neudefinition dient der Vereinfachung und dem besseren internationalen Vergleich.
- Sie legt den Fokus auf Migrationserfahrung statt Staatsangehörigkeit und berücksichtigt damit besser soziale und integrationsrelevante Aspekte